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16.09.20

HSV und die Stadt Hamburg schließen zukunftsträchtige Vereinbarung

Hamburg kauft dem HSV das Stadiongrundstück ab und sorgt für Planungssicherheit im Hinblick auf die UEFA EURO 2024. Der HSV verpflichtet sich zur Modernisierung des Volksparkstadions und damit auch zur Attraktivierung des Stadionerlebnisses.

Der HSV und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) haben am Mittwochmorgen eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) über die Neustrukturierung der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks mit dem Volksparkstadion geschlossen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um die Rahmenbedingungen für die Durchführung der UEFA EURO 2024 in Hamburg zu erfüllen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt das Stadiongrundstück – wohlgemerkt nicht das Volksparkstadion selbst – nach Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft vom HSV zum Verkehrswert von 23,5 Mio. Euro erwirbt und dem Club im Gegenzug ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis mindestens 2087 einräumt, das bis 2117 verlängert werden kann. Der marktübliche jährliche Erbbauzins wird 1,8 % vom Grundstückswert betragen.

„Mit dieser Umstrukturierung des Eigentumsverhältnisses am Stadiongrundstück in ein langfristiges Erbbaurecht können wir trotz der immensen wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir wegen der Corona-Pandemie stehen, das Volksparkstadion aus eigener Kraft für die Zukunft und insbesondere mit Blick auf die UEFA Euro 2024 ausrichten“, sagt HSV-Vorstand Frank Wettstein und ergänzt: „Mit den Investitionen soll aber in erster Linie auch der Aufenthalt bei unseren HSV-Heimspielen attraktiver gestaltet werden. Durch diese Vereinbarung können wir die umfangreichen Modernisierungen trotz Corona-Krise und erheblicher Umsatzeinbußen realisieren. Mit der heutigen Vereinbarung im Sinne der städtischen Grundstückstrategie haben wir eine für alle Seiten optimale Lösung gemeinsam gestaltet.“

Der Hamburger SV und die Freie und Hansestadt Hamburg rücken mit der Vereinbarung bezüglich des nach dem Hamburger Flughafen flächenmäßig größten gewerblichen Erbbaurechts noch enger zusammen und bewerkstelligen gemeinsam die Auswirkungen der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Belastungen.

„Mit dieser Vereinbarung schaffen wir eine langfristige Standortsicherheit für das Volksparkstadion, was hocherfreulich ist, da Hamburg, der HSV und das Volksparkstadion zusammengehören“, sagt Finanzsenator und Verwaltungsratsvorsitzender des LIG Dr. Andreas Dressel.  „Von diesem gemeinsamen Bekenntnis zum Fußballstandort im Volkspark profitieren beide Seiten – die Stadt kann mit dem zweitgrößten Erbbaurecht der Stadt ihre neue Bodenpolitik voranbringen und ihre strategischen Interessen an städtischen Flächen langfristig absichern und der HSV wird bei wirtschaftlichen nicht einfachen Corona-Rahmenbedingungen in die Lage versetzt, alle vorbereitenden Maßnahmen für die UEFA EURO 2024 in Hamburg zu treffen. Nachdem wir zu Jahresbeginn eine Absichtserklärung mit dem FC St. Pauli für eine Erbbaurechtsverlängerung bis 2110 abgeschlossen haben, schaffen wir für den HSV einen ähnlichen Rahmen zunächst bis zum 200. Vereinsjubiläum im eigenen Stadion 2087 zuzüglich einer Verlängerungsoption bis 2117. Diese extrem langfristige Planungssicherheit hilft auch bei in ferner Zukunft liegenden Investitionen und Kreditfinanzierungen. Mehr Zukunft geht nicht!“

Auch Sportsenator Andy Grote freut sich über die für beide Seiten gewinnbringende Vereinbarung: „Ich freue mich, wenn auf diesem Weg die Handlungsfähigkeit des größten Sportvereins unserer Stadt erhalten bleibt und die notwendigen Zukunftsinvestitionen gesichert werden können. Zur UEFA EURO 2024 soll Hamburg über ein modernes, attraktives Stadion verfügen, in dem dann hoffentlich nicht nur Gruppenspiele, sondern möglichst auch einzelne Achtel- oder Viertelfinalpartien ausgetragen werden.“