Kindergeburtstag
Teilnahmebedingungen
Mit dem Abschluss der Anmeldung wird allen aufgeführten Teilnahmebedingungen zugestimmt.
Sind Fragen zu den Bedingungen vorhanden, können Sie uns telefonisch unter 040/4155-1345 erreichen.
1. Bezahlung:
Der Betrag wird zu Beginn des Kindergeburtstages fällig und kann im HSV Museum bar oder per EC- und/oder Kreditkarte bezahlt werden. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Personen, beträgt allerdings mindestens den Pauschalpreis des jeweiligen Geburtstagspaketes.
2. Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme:
Bei Stornierung eines Kindergeburtstages bis 14 Tage vor der Geburtstagsfeier wird Ihnen ein Betrag von 50,00 € in Rechnung gestellt, ab sieben Tage vor der Geburtstagsfeier oder bei Nichterscheinen werden Stornierungsgebühren in Höhe von 75,00 € fällig. Bei einer terminlichen Änderung Ihrerseits setzen Sie sich bitte mindestens sieben Tage vorher mit uns in Verbindung, anderenfalls fallen Stornogebühren an.
3. Pflichten des Teilnehmers:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Guides Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Kindergeburtstag erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Kindergeburtstag abzuholen.
Der Erziehungsberechtigte versichert, dass die Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist.
4. Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten:
Die Teilnehmer und dessen Erziehungsberechtigte willigen ein, dass während des Kindergeburtstages von den Teilnehmern getätigte Bild- und/oder Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und anderen PR-Maßnahmen des HSV veröffentlicht werden dürfen.
Insbesondere fällt hierunter das Einstellen der Bilder auf den Internetpräsenzen des HSV
5. Haftung:
Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des Teilnehmers, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers des Kindergeburtstages erfolgen, wird vom HSV nicht übernommen. Der HSV übernimmt ebenso keine Haftung für beim Kindergeburtstag auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des HSV zurückzuführen sind, und den Verlust mitgebrachter Wertsachen.
Der HSV, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsmaßstäbe.