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Fußballschule

Teilnahmebedingungen

Mit dem Abschluss der Anmeldung wird allen aufgeführten Teilnahmebedingungen zugestimmt!

Sind Fragen zu den Bedingungen vorhanden, ruft uns gerne unter 040/4155-1887 an oder schreibt eine E-Mail an fussballschule@hsv.de.

1. Leistungen des HSV

Die Leistungen der HSV Fußball AG richten sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket.

2. Bezahlung

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket. Die Teilnahmegebühr wird im Vorwege der Trainingseinheiten mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Über den genauen Einzugstermin werden die Teilnehmer im Vorwege per Brief oder E-Mail informiert.

3. Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme

Der Teilnehmer kann die Teilnahme am Lehrgang bis zum Lehrgangsbeginn schriftlich per Post an: HSV Fußball AG, Fußballschule, Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg oder per Mail an fussballschule@hsv.de unter Angabe eines wichtigen Grundes kündigen. Als wichtiger Grund gilt eine die Teilnahme verhindernde, ärztlich attestierte, Krankheit oder Verletzung. Das Attest ist der Kündigungserklärung beizufügen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erklärung der Kündigung nachzureichen. Wird der Lehrgang seitens des Teilnehmers mindestens drei Wochen vor Beginn des Camps gekündigt, werden 25 % Stornogebühr erhoben. Bei einer Kündigung in den letzten drei Wochen bzw. am Tag des Lehrgangsbeginns beträgt die Stornogebühr 35 %. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Lehrgangsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. 
Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Lehrgangs oder Ausschluss vom Lehrgang wird die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstattet.
Der HSV kann die Vereinbarung kündigen oder seine Leistung verweigern, wenn zum Lehrgangsbeginn die Teilnahmegebühr nicht entrichtet ist. Im Falle der Kündigung besteht Anspruch auf die oben geregelte Stornogebühr in Höhe von 35 %.
Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Nichterscheinen oder einer Absage beim HSV-Fußballschulen-Cup oder dem Stadiontraining wird die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstattet.

4. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen.
Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilt er dem HSV die Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Er erklärt weiterhin, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Lehrgangs über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, dem HSV spätestens drei (3) Tage vor Beginn des Trainingscamps, frühestens jedoch eine (1) Woche vor Beginn des Trainingscamps, den Gesundheitszustand des Teilnehmers in einem Corona-Gesundheits-Fragebogen zu versichern. Eine Teilnahme mit Symptomen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten (vor allem Fieber und trockener Husten), ist ausgeschlossen. Sollten diese Symptome während des Trainingscamps auftreten, wird der Teilnehmer unverzüglich von der Teilnahme am Camp ausgeschlossen.
Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs auftauchen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern der HSV-Fußballschule versorgt wird.

5. Wie werden Ton-, Bild-, Videoaufnahmen im Rahmen der Fußballschule verarbeitet?

Im Rahmen der Fußballschule werden regelmäßig Ton-, Bild-, Videoaufnahmen gemacht. Die Aufnahmen werden im Rahmen der Erfüllung des Vertrags angefertigt und ausschließlich den Teilnehmern der Fußballschule (z. B. über die Onlinegalerie SmugMug und Flickr) zur ausschließlich privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist der zwischen dem HSV und dir geschlossene Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung der Aufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen erfolgt ausschließlich aufgrund deiner ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO in ausgewählten Online- und Printmedien (auf der Webseite www.hsv.de) und/oder in den sozialen Medien des HSV (Facebook, Twitter, YouTube). Eine Weitergabe der Aufnahmen erfolgt nur, soweit dies im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen, insbesondere in Print- und Onlinemedien, erforderlich ist. Empfänger sind in diesem Fall Mitarbeiter, externe Dienstleister, Partner, Sponsoren und Webhoster des HSV. Die Aufnahmen werden nach Zweckerreichung gelöscht, sofern gesetzliche Speicherungs- und Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eine weitergehende Speicherung nicht erfordern. Aufnahmen, die auf Grundlage deiner Einwilligung verarbeitet werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs deiner Einwilligung auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert. Die Einwilligung zur Verarbeitung der Aufnahmen kann jederzeit schriftlich für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sobald du deine Einwilligung widerrufst, löschen wir die Daten, sofern gesetzliche Speicherungs- und Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eine weitergehende Speicherung nicht erfordern. 

Bitte nutze für deinen Widerruf/Widerspruch die folgende Mailadresse: widerruf@hsv.de. Hierfür entstehen für dich nicht mehr als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Weitere Infos zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.

6. Haftung

Der HSV, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder - dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden - bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen. 
 Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände.
Klarstellend gilt, dass der HSV nicht für Schäden haftet, die aus den vorhersehbaren Gefahren des Sports unter Einhaltung der allgemeinen sportlichen Regeln resultieren oder die durch Fehlverhalten anderer Teilnehmer verursacht werden, ohne dass dieses auf der Verletzung einer Aufsichtspflicht durch den HSV oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Der HSV haftet nicht für die unbefugte Nutzung der Ton-, Bild- und Videoaufnahmen durch Dritte für jegliche weitere Zwecke. Dies gilt insbesondere für das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos und Videos

7. Ausfall von Veranstaltungen und höhere Gewalt

Die Durchführung des Camps setzt voraus, dass ein sportlicher Wettbewerb simuliert werden kann. Dazu ist es zwingende Voraussetzung, dass mindestens 30 Teilnehmer an der Fußballschule teilnehmen. Für den Fall, dass diese Mindestteilnehmerzahl nicht durch Anmeldungen bis spätestens 4 Wochen vor der Fußballschule erreicht wird, findet die Veranstaltung nicht statt. Der HSV wird den Teilnehmer unverzüglich über den Camp-Ausfall informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. 

Höhere Gewalt

Für den Fall, dass das Camp, wesentliche Teile desselben oder einzelne Tage des Camps aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter oder Unbespielbarkeit der Plätze) nicht oder nicht wie vereinbart stattfinden kann, behält sich der HSV vor, die geschuldeten Leistungen durch Alternativleistungen (z.B. Ausweichhalle) zu ersetzen, die für den Teilnehmer zumutbar sind. 
Sofern entsprechende Alternativleistungen nicht bzw. nicht ohne wesentlichen Mehrkosten verfügbar sind, kann/können das Camp, wesentliche Teile desselben oder einzelne Tage des Camps abgesagt werden. Der HSV wird den Teilnehmer unverzüglich über den entsprechenden Ausfall informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet, wobei die Erstattung pro abgesagtem Camptag 20 Euro brutto beträgt. Eine Erstattung scheidet aus, wenn die Parteien sich auf einen Ausweichtermin verständigen. 
Für den Fall, dass die zuständige Behörde aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 Veranstaltungen der Art des Trainingscamps untersagt, werden die Parteien versuchen, sofern es möglich und für beide Parteien zumutbar ist, sich auf einen Ausweichtermin zu verständigen.