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15.01.19
Stadionverbotskommission (SVK)
Jede/r Betroffene, dem ein bundesweites Stadionverbot (SV) im Zusammenhang mit Spielen des Hamburger Sport-Vereins droht, hat vor der Erteilung des SV das Recht, seine Version der ihm/ihr zur Last gelegten Vorwürfe darzustellen. Dazu hat der HSV die Stadionverbotskommission eingeführt, vor der Betroffene dieses Anhörungsrecht wahrnehmen können. Die Stadionverbotskommission ist folgendermaßen zusammengesetzt:
- Stadionverbotsbeauftragte/r
- Vertreter/in Stadionmanagement
- Fanbeauftragte/r HSV
- Vertreter/in HSV e.V.
- Vertreter/in vom Fanprojekt (ausschließlich Beratungsfunktion)
Was könnt ihr tun, wenn ein Stadionverbotsverfahren eingeleitet wurde?
Sollte ein Stadionverbotsverfahren gegen euch eingeleitet sein, bekommt ihr vom Stadionverbotsbeauftragten (SVB) eine Einladung für ein Gespräch bei der Stadionverbotskommission. Diesen Termin müsst ihr beim SVB per Mail oder telefonisch bestätigen. In Ausnahmefällen ist das Verschieben eines Termins möglich.
Bei der Stadionverbotskommission könnt ihr eine persönliche Stellungnahme abgeben und den zugrundeliegenden Vorfall aus eurer Sicht schildern. Nach dem Gespräch, wird sich die Kommission beraten und eine Empfehlung gegenüber dem Stadionverbotsbeauftragten aussprechen. Die Entscheidung wird euch spätestens zwei Wochen nach Anhörung schriftlich zugestellt und ggf. durch weitere Hinweise ergänzt.
Grundsätzlich wird es von der Stadionverbotskommission begrüßt, wenn ihr bereits im Vorfeld Kontakt zu unseren Fanbeauftragten oder dem Fanprojekt aufgenommen habt.
Solltet ihr Post vom HSV erhalten und ein Stadionverbotsverfahren wurde gegen euch eingeleitet, stehen folgende Personen als Ansprechpartner zur Verfügung:
HSV-Fankultur:fankultur@hsv.de ; 040 / 4155 1887
HSV-Fanprojekt:jusp@hsv-fanprojekt.de ; 040 / 455 1223