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Fußballschule

Häufig gestellte Fragen

Euch brennt eine Frage zur HSV-Fussballschule unter den Nägeln? Hier werden die häufigsten Fragen beantwortet!

Solltet ihr noch weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, erreicht ihr uns per Mail unter fussballschule@hsv.de oder telefonisch unter der 040-4155-1887.

Wo liegt die Altersspanne bei der HSV-Fußballschule?

Zu unseren Campangeboten sowie den wöchentlichen Trainings können sich Kids innerhalb folgender Altersspannen anmelden:

  • Trainingscamp: 6 bis 13 Jahre
  • Leistungscamp: 8 bis 14 Jahre
  • Torwartcamp: 8 bis 14 Jahre
  • Fördertraining: 6 bis 12 Jahre
  • Torwartschule: 8 bis 13 Jahre
  • Minikicker-Training: 4 bis 5 Jahre
  • Techniktraining: 7 bis 13 Jahre

Wir bitten um Verständnis, dass die Altersgrenzen eingehalten werden.

Was kosten die Camps bzw. wöchentlichen Trainings?

Preisübersicht:

  • Trainingscamp (2 Tage): 94€ / 89€*
  • Trainingscamp (4 Tage): 174€ / 169€*
  • Trainingscamp (5 Tage): 199€ / 194€*
  • Leistungscamp (4 Tage): 174€ / 169€*
  • Leistungscamp (5 Tage): 199€ / 194€*
  • Indoor-Camp (5 Tage): 229€ / 224€*
  • Spieltagscamp: 149€ / 144€*
  • Torwartcamp: 149€ / 144€*
  • Individualisiertes Training: variiert je nach Anzahl der Termine
  • Torwartschule: variiert je nach Anzahl der Termine
  • Minikicker-Training: variiert je nach Anzahl der Termine

*Preise für HSV-Mitglieder

Was passiert nach der Anmeldung?

Unmittelbar nach der erfolgreichen Anmeldung wird eine Buchungsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Zudem wird wenige Wochen vor dem Campbeginn ein Brief mit allen wichtigen Informationen versandt. 2 bis 3 Tage vor dem Start erhalten alle Teilnehmer zusätzlich eine weitere E-Mail, in denen die wichtigsten Fakten nochmals zusammengefasst werden.

Die Zeitpunkte der Eingänge können je nach Anmeldungsdatum variieren.

Eine Camp- bzw. Teilnehmernummer, die zum Veranstaltungsstart mitgebracht werden muss, gibt es nicht mehr.

Wie erfolgt die Zahlung?

Die Teilnahmegebühr wird einige Wochen vor dem Camp per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der genaue Abbuchungstermin wird wenige Wochen vor dem Camp in einem Info-Brief mitgeteilt. Es ist sehr wichtig, auch bei mehrmaliger Teilnahme an einem der Angebote der HSV-Fußballschule im Anmeldeformular die richtigen Bankdaten anzugeben. 

Sollte die Anmeldung nach dem Abbuchungstermin erfolgen, ist die Teilnahmegebühr per Überweisung zu begleichen. Sollte dies der Fall sein, wird darauf explizit im Anmeldeformular bzw. in der Bestätigungsmail hingewiesen und die dazugehörigen Bankdaten genannt.

Gibt es auch Camps inkl. Übernachtung?

Derzeit werden keine Camps mit Übernachtung angeboten.

Was passiert bei Krankheiten oder Verletzungen?

Grundsätzlich kann die Teilnahme nur bei Krankheiten oder Verletzungen gegen die Zahlung einer Gebühr storniert werden. Bereits produzierte individualisierte Trikots können nicht erstattet werden.

Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps besteht kein Anrecht auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Ausrüstung erhalten die Teilnehmer natürlich in jedem Fall und wir bemühen uns, jeweils eine faire und angemessene Lösung zu finden.

Wer trainiert die Teilnehmer?

Das Training wird von lizenzierten HSV-Fußballschulentrainern und erfahrenen Sportstudenten geleitet. Alle Trainer sind mit großem Engagement dabei und vermitteln nicht nur viel Freude, sondern haben alle das Ziel, dass die Teilnehmer während den Camps einiges dazu lernen. Wir haben ein tolles Trainingskonzept und stimmen unsere Trainingsphilosophie mit unserem Nachwuchsleistungszentrum ab. 

Gibt es Förderungen für einkommensschwache Familien?

Die Angebote der HSV-Fußballschule fallen unter die förderungswürdigen Leistungen zu Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung. Entsprechend können Berechtigte Anspruch auf eine Übernahme der Teilnahmegebühr bzw. von Teilen der Teilnahmegebühr erheben. Berechtigt sind insbesondere Bezieher folgender Leistungen:

  • Arbeitslosengeld I oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Weitere Informationen gibt es hier.